Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

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Der Termin rückt näher: Arztpraxen sollen ab 01.10.2021 eine Ausfertigung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auf elektronischem Weg an die jeweilige Krankenkasse ihrer Patientin oder ihres Patienten übermitteln. Dabei gilt bis zum 31.12.2021 eine Übergangsregelung: Praxen, die noch nicht über die nötigen technischen Voraussetzungen für die eAU verfügen, dürfen bis zu diesem Datum das alte Übermittlungsverfahren verwenden. Somit ist die Nutzung des Musters 1 bis Jahresende möglich.

Mit der eAU startet die erste verpflichtende Anwendung der Kommunikation im Medizinwesen (KIM). Durch die Anbindung des KIM-Fachdienstes im Juli 2021 sowie dem Rollout der eAU-Funktionalität in der Praxissoftware medatixx sowie in x.isynet, x.comfort und x.concept zum 01.09.2021 schafft medatixx alle notwendigen Voraussetzungen für den elektronischen Versand der eAU.

 

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