Kombi Videosprechstunde und Präsenztermin

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Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) sowie der GKV-Spitzenverband einigten sich erneut auf eine Aussetzung der eigentlich geltenden Limitierung von Fallzahl und Leistungsmengen für ausschließlich stattfindende Behandlungen per Videosprechstunde. Die Anzahl der rein per Video stattfindenden Behandlungen ist im Regelfall auf 20 Prozent aller Behandlungsfälle begrenzt. Die vereinbarte Aussetzung dieser Regelung endet nun am 31.12.2020.

Aufgrund des aktuellen Pandemiegeschehens und einer sich im letzten Quartal 2020 womöglich zuspitzenden Lage, aber auch grundsätzlich, ist die Kombination aus Videosprechstunde und Präsenzterminen ein sinnvoller Ansatz. Die Pauschalen nebst Zuschlägen werden in voller Höhe gezahlt, wenn im selben Quartal ein persönlicher Kontakt erfolgt. Ist dies nicht der Fall und die Behandlung erfolgt ausschließlich per Video, werden die Zuschläge je Facharztgruppe um 20, 25 beziehungsweise 30 Prozent gekürzt.

 

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