Datenschutz vor Ort

Liebe Leserin, lieber Leser,

mit der Verabschiedung der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (EUDSGVO), die europäische und nationale Regelungen zum Datenschutz einheitlich novelliert, wurde es notwendig auch das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) an die neuen Gegebenheiten der EU-DSGVO anzupassen. Beschlossen wurde das „Gesetz zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680“, mit dem das „alte“ Bundesdatenschutzgesetz mit den neuen Vorgaben in Einklang gebracht wurde.

Das Ergebnis trägt wieder den Namen „Bundesdatenschutzgesetz“ nur jetzt mit dem Zusatz „neu“ (kurz: BDSG-neu). Es wird das „alte“ Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-alt) am 25. Mai 2018 ablösen! Somit wird der 25. Mai 2018 zu einem sehr wichtigen Stichtag für alle Unternehmen in Deutschland und in Europa, da genau ab diesem Zeitpunkt nur noch und ausschließlich die neuen Datenschutz-Verordnungen und -Gesetze zur Geltung kommen. Grund genug, die wichtigsten Informationen, des ab Mai gültigen Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG-neu) in Verbindung mit der europäischen Datenschutz- Grundverordnung in den Fokus dieser Ausgabe zu stellen.

Fachzeitschrift "Datenschutz" Arztsysteme Rheinland

Sollten Sie darüber hinaus weitere Informationen benötigen oder eine ausführliche Beratung in Anspruch nehmen wollen, stehen wir Ihnen jederzeit sehr gerne zur Verfügung. Sie erreichen uns unter der Telefonnummer 0800 100 176 400 oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Mit besten Grüßen

Stefan Breitkopf
Externer Datenschutzbeauftragter
Bereichsleitung IT Sicherheits ASR GmbH

Was versteht man unter Datenschutz?

Datenschutz ist dafür gedacht, die von Kunden anvertrauten Daten vor Missbrauch und Diebstahl zu schützen. Jede Person hat das Recht selbstbestimmend zu entscheiden für welchen Zweck seine Daten verwendet werden. Durch die gesetzlichen Vorschriften im Bereich Datenschutz möchte man verhindern, dass eine vollständige Durchleuchtung eines Menschen und dessen Verhalten entsteht. Der Datenschutz bezieht sich auf die Erhebung, die Verarbeitung und die Nutzung personenbezogener Daten.

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Wie wichtig ist Datenschutz?

In den letzten Jahren hat der Bereich Datenschutz immer mehr an Bedeutung gewonnen. Die Verarbeitung, die Erhaltung, die Verwaltung und die Analyse von Daten ist durch die Digitalisierung immer einfacher geworden. Der Fortschritt im IT-Bereich bietet auch immer einfachere und schnellere Möglichkeiten der Datenerfassung, wie z. B. durch das Internet oder elektronische Zahlungsmethoden. Aus Gründen wie z. B. der Marktforschung oder der Strafverfolgung sind viele Institutionen an diesen Daten interessiert und würden gerne auf sie zurückgreifen.

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Hauptprinzipien des Datenschutzes

1. die Datensparsamkeit und Datenvermeidung

Dieses Konzept beruht auf der Idee, dass nur so viele personenbezogene Daten gespeichert werden, wie auch tatsächlich erforderlich. Das Grundrecht der informellen Selbstbestimmung wird durch das überflüssige Sammeln von Daten verletzt. Die Datensparsamkeit und Datenvermeidung steht im engen Zusammenhang mit der Erforderlichkeit der Daten. Unter anderem beinhaltet sie aber auch den Systemdatenschutz. 

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Was sind personenbezogene Daten?

Als personenbezogene Daten werden gemäß §3 Absatz 1 BDSG "Einzelangaben über persönliche und sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren Person" bezeichnet. Dies bezieht sich nur auf Daten von natürlichen Personen, also von Menschen. Juristische Personen wie Unternehmensdaten (sofern sie nicht wieder natürliche Personen betreffen) werden durch das Datenschutzrecht nicht geschützt.

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