Datenschutz vor Ort
Liebe Leserin, lieber Leser,
mit der Verabschiedung der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (EUDSGVO), die europäische und nationale Regelungen zum Datenschutz einheitlich novelliert, wurde es notwendig auch das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) an die neuen Gegebenheiten der EU-DSGVO anzupassen. Beschlossen wurde das „Gesetz zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680“, mit dem das „alte“ Bundesdatenschutzgesetz mit den neuen Vorgaben in Einklang gebracht wurde.
Das Ergebnis trägt wieder den Namen „Bundesdatenschutzgesetz“ nur jetzt mit dem Zusatz „neu“ (kurz: BDSG-neu). Es wird das „alte“ Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-alt) am 25. Mai 2018 ablösen! Somit wird der 25. Mai 2018 zu einem sehr wichtigen Stichtag für alle Unternehmen in Deutschland und in Europa, da genau ab diesem Zeitpunkt nur noch und ausschließlich die neuen Datenschutz-Verordnungen und -Gesetze zur Geltung kommen. Grund genug, die wichtigsten Informationen, des ab Mai gültigen Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG-neu) in Verbindung mit der europäischen Datenschutz- Grundverordnung in den Fokus dieser Ausgabe zu stellen.
Sollten Sie darüber hinaus weitere Informationen benötigen oder eine ausführliche Beratung in Anspruch nehmen wollen, stehen wir Ihnen jederzeit sehr gerne zur Verfügung. Sie erreichen uns unter der Telefonnummer 0800 100 176 400 oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Mit besten Grüßen
Stefan Breitkopf
Externer Datenschutzbeauftragter
Bereichsleitung IT Sicherheits ASR GmbH