Ziele & Informationen zu den neuen Vorgaben

Ziel der Neuerungen ist es, ein einheitliches Schutzniveau für die Rechte und Freiheiten von natürlichen Personen bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten in allen europäischen Mitgliedstaaten zu gewährleisten - Ein Gesetz, welches für alle gültig ist!

Alles in allem erst einmal eine gute Idee - einheitliches Schutzniveau und gleiche Regeln für alle Staaten der europäischen Union. Nur so ganz einfach ist das dann doch nicht, weil jedes Mitgliedsland eigene nationale Interessen hat und auch diese in den neustrukturierten Datenschutzvorgaben ihren Platz haben müssen.

Die Lösung: Konkretisierungsklauseln (auch Öffnungsklauseln genannt)

Mit den diesen Klauseln zur Konkretisierung erhalten die Mitgliedstaaten die Möglichkeit, nationale Datenschutzregelungen mit einzubringen, die dann für das jeweilige Land gültig sind. Diese Regelungen können vielfältig sein und ermöglichen so sehr große Handlungsspielräume für die einzelnen nationalen Belange. Wichtig hierbei ist nur, dass die Vorgaben der europäischen Datenschutzgrundverordnung immer vor den nationalen Interessen stehen und somit zwingend eingehalten werden müssen.

Genau hier kommt das Bundesdatenschutzgesetz ins Spiel, welches in 2017 durch das „Gesetz zur Anpassung des Datenschutzrechts …“ auf die EU-DSGVO angepasst wurde und ab jetzt Bundesdatenschutzgesetz neu (BDSG-neu) benannt wird. Das BDSG-neu tritt am 25. Mai 2018 in Kraft und löst zeitgleich das BDSG-alt ab. Es regelt die nationalen Datenschutzvorgaben auf Basis der EU-DSGVO und ist für alle bindend, die in Deutschland personenbezogene Daten*² verarbeiten!


*²Personenbezogene Daten sind „Einzelangaben über persönliche und sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren Person" (u.a. Name, Alter, Geburtsdatum, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail, Bankdaten, Familienstand, Bildungsstand, Kenntnisse, Fähigkeiten, Erfahrungen, Lohn- und Gehaltsdaten, Urlaubsdaten, Krankentage, die Hautfarbe, uvm. … einer natürlichen Person). 

Was versteht man unter Datenschutz?

Datenschutz ist dafür gedacht, die von Kunden anvertrauten Daten vor Missbrauch und Diebstahl zu schützen. Jede Person hat das Recht selbstbestimmend zu entscheiden für welchen Zweck seine Daten verwendet werden. Durch die gesetzlichen Vorschriften im Bereich Datenschutz möchte man verhindern, dass eine vollständige Durchleuchtung eines Menschen und dessen Verhalten entsteht. Der Datenschutz bezieht sich auf die Erhebung, die Verarbeitung und die Nutzung personenbezogener Daten.

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Wie wichtig ist Datenschutz?

In den letzten Jahren hat der Bereich Datenschutz immer mehr an Bedeutung gewonnen. Die Verarbeitung, die Erhaltung, die Verwaltung und die Analyse von Daten ist durch die Digitalisierung immer einfacher geworden. Der Fortschritt im IT-Bereich bietet auch immer einfachere und schnellere Möglichkeiten der Datenerfassung, wie z. B. durch das Internet oder elektronische Zahlungsmethoden. Aus Gründen wie z. B. der Marktforschung oder der Strafverfolgung sind viele Institutionen an diesen Daten interessiert und würden gerne auf sie zurückgreifen.

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Hauptprinzipien des Datenschutzes

1. die Datensparsamkeit und Datenvermeidung

Dieses Konzept beruht auf der Idee, dass nur so viele personenbezogene Daten gespeichert werden, wie auch tatsächlich erforderlich. Das Grundrecht der informellen Selbstbestimmung wird durch das überflüssige Sammeln von Daten verletzt. Die Datensparsamkeit und Datenvermeidung steht im engen Zusammenhang mit der Erforderlichkeit der Daten. Unter anderem beinhaltet sie aber auch den Systemdatenschutz. 

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Was sind personenbezogene Daten?

Als personenbezogene Daten werden gemäß §3 Absatz 1 BDSG "Einzelangaben über persönliche und sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren Person" bezeichnet. Dies bezieht sich nur auf Daten von natürlichen Personen, also von Menschen. Juristische Personen wie Unternehmensdaten (sofern sie nicht wieder natürliche Personen betreffen) werden durch das Datenschutzrecht nicht geschützt.

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